Ja. Auf Wunsch kann nach Abschluss der Tatort- oder Spezialreinigung eine schriftliche Dokumentation der durchgeführten Arbeitsschritte bereitgestellt werden.
Die Arbeiten werden dabei bildlich festgehalten, sodass die Dokumentation eine transparente Nachvollziehbarkeit des Vorgehens ermöglicht.

Die Dokumentation kann unter anderem enthalten:

  • Beschreibung der Ausgangssituation

  • durchgeführte Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen

  • Fotodokumentation vor, während und nach den Arbeiten

  • Hinweise zu besonderen hygienischen Maßnahmen

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Hygieneprüfung durchführen zu lassen.
Dabei können – je nach Situation – folgende Verfahren eingesetzt werden:

  • Abklatschproben auf Oberflächen

  • Abstrichproben bei schwer zugänglichen Bereichen

Diese Proben dienen der Bestimmung der Gesamtkeimzahl sowie dem Nachweis bestimmter Bakteriengruppen, wie z. B. Enterobakterien, auf:

  • Oberflächen

  • halbfesten Materialien

  • Flüssigkeiten

Die Ergebnisse liefern eine objektive hygienische Einschätzung nach Abschluss der Reinigung.
Ob eine solche Prüfung sinnvoll oder erforderlich ist, wird situationsabhängig entschieden und vorab transparent abgestimmt.

Hinweis:
Eine Dokumentation oder Hygieneprüfung ersetzt kein gerichtliches Gutachten, kann jedoch für Eigentümer, Vermieter, Versicherungen oder Angehörige eine wichtige Entscheidungs- und Nachweisgrundlage darstellen.