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Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Tatortreinigung

Die Fragen, die am Telefon fast immer kommen, offen und ohne Werbesprache beantwortet.

Grundlagen

Was ist Tatortreinigung genau?
Tatortreinigung ist die fachgerechte Reinigung, Desinfektion und Dekontamination von Räumen, die durch Blut, Körperflüssigkeiten oder Verwesungsprozesse belastet sind. Sie beginnt erst nach der Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft und folgt dem Infektionsschutzgesetz, der Biostoffverordnung und der TRBA 250. Ziel ist nicht ein optisch sauberer Raum, sondern ein nachweislich gesundheitlich unbedenklicher Zustand.
Was muss ich als Angehöriger sofort tun?
Den Raum nicht betreten und nichts anfassen. Tür schließen, bei starkem Geruch im Nachbarraum lüften und den Bereich gegen Kinder und Haustiere sichern. Klären Sie bei der Polizeidienststelle, ob der Ort freigegeben ist. Machen Sie von der Tür aus ein paar Fotos, damit eine Ersteinschätzung möglich ist, und rufen Sie früh an, auch wenn die Kostenfrage noch offen ist.
Wann darf mit der Reinigung begonnen werden?
Erst wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben. Vorher ist jede Veränderung unzulässig. Nach der Freigabe zählt dann jede Stunde, weil Flüssigkeit weiter einzieht, Gerüche sich im Gebäude verteilen und Insektenbefall zunimmt.
Warum reicht eine normale Reinigungsfirma nicht?
Blut und Körperflüssigkeiten können Hepatitis B, Hepatitis C und HIV übertragen, bei Verwesung kommen fäulnisassoziierte Keime hinzu. Die Tätigkeit fällt unter die Biostoffverordnung und verlangt eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung, eine Schutzstufenzuordnung, gelistete Desinfektionsmittel und einen belegbaren Entsorgungsweg. Ohne Fachkunde besteht das Risiko der Eigengefährdung und der Keimverschleppung in saubere Bereiche.

Kosten und Kostenträger

Was kostet eine Tatortreinigung?
Eine Pauschale gibt es nicht, und wer am Telefon ohne Informationen eine nennt, kalkuliert entweder zu hoch oder fordert später nach. Entscheidend sind Liegezeit, betroffene Fläche, Bodenaufbau, Rückbauumfang, Insektenbefall, Entsorgungsmenge, Zugänglichkeit und Dringlichkeit. Die Ersteinschätzung ist kostenlos, danach erhalten Sie einen Festpreis für Reinigung und Desinfektion. Rückbau und die Entsorgung größerer Mengen werden gesondert ausgewiesen.
Wer bezahlt die Tatortreinigung?
Häufig die Hausratversicherung des Verstorbenen oder die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers, bei Mietsachschäden unter Umständen eine Haftpflichtversicherung. Erben haften nach Paragraf 1922 BGB für Nachlassverbindlichkeiten, wobei die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen nach Paragraf 1944 BGB zu beachten ist. Bei Mittellosigkeit kommt in Einzelfällen der Sozialhilfeträger infrage. Für jeden dieser Wege brauchen Sie Dokumentation, die wir liefern.
Arbeiten Sie im ganzen Bundesgebiet?
Ja, von unserem Sitz in Alzey in Rheinhessen aus arbeiten wir im gesamten Bundesgebiet. Wie ein Einsatz an Ihrem Ort kalkuliert wird, klären wir im Angebot, sodass Sie vorher wissen, woran Sie sind.

Ablauf und Diskretion

Wann kann der Einsatz stattfinden?
Das hängt vom Einsatzort, vom Umfang und von der aktuellen Auslastung ab. Voraussetzung ist immer die behördliche Freigabe. Nach dem ersten Anruf klären wir, was realistisch möglich ist, und stimmen einen konkreten Termin ab. Wir sagen ehrlich, wenn es später wird, statt einen Termin zuzusagen, der nicht hält.
Wie diskret läuft ein Einsatz ab?
Einsatzfahrzeuge und Arbeitskleidung sind neutral, am Objekt ist nichts beschriftet. Material wird verdeckt transportiert. Gegenüber Nachbarn und Hausverwaltung werden keine Details genannt. Auf Wunsch arbeiten wir außerhalb der üblichen Zeiten.
Muss ich als Angehöriger dabei sein?
Nein, die meisten Aufträge laufen über eine Schlüsselübergabe, ohne dass Angehörige vor Ort sein müssen. Wenn Erinnerungsstücke, Dokumente oder Schmuck gesichert werden sollen, besprechen wir das vorher. Diese Gegenstände werden, soweit fachlich vertretbar, gereinigt, desinfiziert und separat übergeben.
Bekomme ich eine Dokumentation?
Auf Wunsch stellen wir einen schriftlichen Desinfektionsnachweis aus und dokumentieren den Zustand vor, während und nach dem Einsatz fotografisch. Diese Unterlagen werden regelmäßig von Versicherungen, Vermietern und Behörden verlangt.

Geruch und Technik

Reicht Lüften oder ein Duftgerät gegen Verwesungsgeruch?
Nein, weil sich die Geruchsstoffe in porösen Materialien einlagern und dort bleiben. Verantwortlich sind unter anderem Cadaverin, Putrescin, Buttersäure und Skatol. Diese Moleküle lagern sich in porösen Materialien ab. Solange die Quelle im Bodenaufbau oder in der Bausubstanz sitzt, kommt der Geruch nach jedem Lüften zurück, spätestens bei der nächsten warmen Phase. Wirksam ist nur die Kombination aus Quellenentfernung, Desinfektion, Kaltvernebelung und bei Bedarf Versiegelung.
Was ist von Ozongeräten zu halten?
Ozon ist ein starkes Oxidationsmittel, aber gesundheitsschädlich beim Einatmen und materialschädigend für Gummi und viele Kunststoffe. Es darf nur in unbewohnten, abgesperrten Räumen mit anschließender Lüftungszeit eingesetzt werden und ersetzt nie die Entfernung der Geruchsquelle. Als alleinige Maßnahme ist es ungeeignet.
Muss der Bodenbelag wirklich raus?
Der Bodenbelag muss immer dann raus, wenn Flüssigkeit eingedrungen ist. Teppich, Laminat, Trittschalldämmung, Dielen und saugender Estrich lassen sich nicht zuverlässig von innen desinfizieren. Fliesen mit intakten Fugen sind häufig zu erhalten. Was bleiben kann, bleibt, aber die Entscheidung fällt nach Prüfung des Aufbaus, nicht nach Hoffnung.

Entsorgung und Qualifikation

Wie wird kontaminierter Abfall entsorgt?
Biologisch kontaminierte Materialien werden bruchsicher verpackt, gekennzeichnet und über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe entsorgt. Die Entsorgung läuft über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe, der Weg ist belegbar. Über den Hausmüll darf solches Material nicht entsorgt werden.
Welche Qualifikation hat der Betrieb?
Inhaber Boris Brucherseifer ist staatlich geprüfter Desinfektor, eingetragen bei der Handwerkskammer Rheinhessen, Mitglied im Europäischen Fachverband für Desinfektoren und in der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene. Eingesetzt werden ausschließlich Mittel aus VAH-, RKI- und DVG-Liste. Der Begriff Tatortreiniger selbst ist in Deutschland nicht geschützt, fachlich gehört die Tätigkeit zum Gebäudereiniger-Handwerk.
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